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Photovoltaikversicherung

Erneuerbare Energien

Erneuerbare Energien werden für die Stromversorgung immer wichtiger. Entsprechende Umwelttechnologien zur Strom- und Wärmegewinnung wie Photovoltaik- und Biogasanlagen werden durch das „Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)“ ausdrücklich gefördert. Als Anlagen-Betreiber wird die Privatperson zum Unternehmer, der den erzeugten Strom verkauft.

Photovoltaik-Anlagen

Die VHV hat dieser Entwicklung entsprechend ein einzigartiges Versicherungspaket entwickelt: SOLARPROTECT ist ein Rundum-Versicherungsschutz durch eine Montageversicherung für die Phase der Errichtung, Elektronik- und Ertragsausfallversicherung und Betreiber-Haftpflichtversicherung für netzgekoppelte Photovoltaikanlagen. Die Elektronik- und Ertragsausfallversicherung sind bei diesem Paket obligatorisch, alle anderen Bestandteile können zugewählt werden.
Obwohl Photovoltaikanlagen technisch zuverlässig sind, stellen Betriebsschäden eine nicht zu unterschätzende Gefahr dar. Die fachgerechte Installation kann das Schadenrisiko mindern, aber keinesfalls ausschliessen. Bei Beschädigung oder Zerstörung der Anlage kommt es zum Ausfall der Stromerzeugung. Somit wird die kalkulierte Amortisation stark beeinträchtigt. Deshalb muss sich der Anwender für die gesamte Betriebszeit um einen geeigneten Versicherungsschutz kümmern. Dies bietet die Elektronik- und Ertragsausfallversicherung, denn für Dachanlagen stellt z.B. die Wohngebäudeversicherung lediglich eine eingeschränkte Deckung zur Verfügung.
Die Elektronik- und Ertragsausfallversicherung der VHV bietet eine Allgefahrendeckung. Sie leistet Entschädigung für Beschädigungen oder Zerstörungen insbesondere durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter; Sabotage, Vandalismus; Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler; Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung; Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion; Wasser, Feuchtigkeit; Sturm, Frost, Eisgang, Schneedruck, Überschwemmung; Tierbiss. Darüber hinaus sind auch Schäden durch Abhandenkommmen (Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung) versichert.
Die VHV ersetzt im Totalschadenfall den Neuwert der versicherten Anlage, bei Beschädigungen werden die notwendigen Wiederherstellungskosten ohne Abzug „neu für alt“ erstattet.
Für den Betreiber einer Photovoltaikanlage besteht bereits während der Montagephase das Risiko der Beschädigung oder Zerstörung. Sachschäden, die während der Bauphase unvorhergesehen und plötzlich auftreten, z. B. Beschädigung der Module während des Einbaus, sind über eine gesonderte Montageversicherung abgesichert.
Der Betreiber einer Photovoltaikanlage hat die Pflicht, die Anlage so zu installieren, dass sie keine Gefahr für Dritte darstellt. Trotz aller Vorkehrungen können sich Teile der Anlage lösen und durch Herunterfallen Passanten verletzen oder Sachen beschädigen.
Darüber hinaus besteht ein Haftungsrisiko beim Einleiten des Stroms in das Netz des Energieversorgers. Bei Umweltschäden durch z.B. Feuerschäden, die die Anlage verursacht hat, können auch hohe Schadenersatzansprüche Dritter entstehen. Diese Haftungsrisiken sind mit entsprechenden Deckungssummen über die Betreiber-Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Biogas-Anlagen

Technische Sach- und Ertragsausfall-Versicherung auf Neuwertbasis
Trotz der hohen technischen Zuverlässigkeit von Biogasanlagen können Betriebsschäden eintreten, selbst bei fachgerechter Installation und qualifiziertem Betreiben der Anlage. Bei einem Ausfall der Anlage durch von außen auf die Anlage einwirkende Ereignisse kommt es nicht nur zu hohen Wiederinstandsetzungskosten, sondern auch zum Ausfall der Strom- und Wärmeerzeugung. Durch den damit verbundenen Ertragsausfall wird die kalkulierte Finanzierung und Amortisation stark beeinträchtigt.
Die Technische Sach- und Ertragsausfallversicherung der VHV bietet eine Allgefahrendeckung auf Basis der Elektronik-Versicherungsbedingungen für den Technikteil der Biogasanlage. Dazu gehört die Gas-, Verfahrens-, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik. Im Vergleich zu den marktüblichen Maschinen-Versicherungen wird nicht nur Ersatz auf Neuwertbasis für die gesamte Verfahrenstechnik geleistet, sondern es gelten auch Schäden durch grobe Fahrlässigkeit, Diebstahl, Überschwemmung für die gesamte Biogasanlage versichert.
In die Allgefahrendeckung eingeschlossen ist das Blockheizkraftwerk. Hier gilt, wie in der Maschinenversicherung üblich, eine Entschädigung auf Zeitwertbasis.
Ergänzt wird der Versicherungsumfang u.a. durch die Mitversicherung diverser Schadennebenkosten, des Technischen Fortschritts und einer Vorsorgeversicherung. In der Ertragsausfalldeckung ist auch das Umkippen der Fermenterbiologie in Folge eines ersatzpflichtigen Sachschadens mitversichert.
Mit dem vorliegendem Deckungskonzept bietet die VHV einen weitergehenden Versicherungsschutz als marktüblich.