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Erläuterung der wichtigsten Fragen zum Kooperationsvertrag
Kundenschutz
Sie erhalten bei der VVH GmbH absoluten Kundenschutz.
Verträge des Kunden werden Ihnen auch dann bestands- & courtagemäßig zugeordnet, wenn weitere Abschlüsse des Kunden z.B. über eine von der VVH GmbH betriebene Homepage kommen.
Sollte ein Kunde bereits Verträge durch die VVH GmbH oder einen anderen Maklerpartner von der VVH GmbH vermittelt bekommen haben, so erhalten Sie Vertragsschutz.
Wem gehört der Bestand?
Alle über die VVH GmbH vermittelten Verträge werden aus organisatorischen Gründen bei den Gesellschaften in einem Bestand geführt.
Die Courtage teilt das Schicksal der Prämie.
Sie wird also auch über die Vertragsdauer hinaus weitergezahlt. Aus der Regelung §10 Absatz 4 ergibt sich , dass der Bestand als solches für Sie in einer Treuhänderähnlichen Weise geführt wird. Nach Beendigung der Zusammenarbeit wird die VVH GmbH jedem Bestandsübertragungswunsch zustimmen und tritt bereits zu Vertragsbeginn für diesen Fall Ihren aktuellen Courtageanspruch ab. Diese Abtretung gilt über die Existenz der der VVH GmbH hinaus auch für einen möglichen Rechtsnachfolger (Verkauf, Insolvenz etc.).
Der durch Sie vermittelte Bestand ist ertragstechnisch und wertmäßig eindeutig Ihrem Unternehmen zuzurechnen.
Muss ich ausschließlich vermitteln?
Sie sind Makler (Mehrfachagent) und Sie bleiben es. Zu diesem Rechtsstatus gehört die Unabhängigkeit.
Sie verpflichten sich die Eindeckung über der VVH GmbH vorzunehmen, wenn
- der VVH GmbH Ihnen einen eigenen Kunden vermittelt und Sie diese Vermittlung annehmen (z.B. Terminservice)
- ein Kunde über einen Onlinerechner von der VVH GmbH abgeschlossen hat bzw. sich aufgrund einer Onlineberechnung für ein ganz
bestimmtes VVH GmbH Konzept interessiert (z.B. Antragssausdruck aus dem Onlinerechner und Sendung des Auftrags an Sie per Fax).
- Sie eine Angebotsberechnung von der VVH GmbH durchführen lassen und diese zum Verkauf des von der VVH GmbH für Sie erstellten Angebots führt
Eine Verpflichtung zur Eindeckung über die VVH GmbH besteht also nur, wenn Sie das Geschäft durch die Arbeit von der VVH GmbH erreicht haben. Ihre andere Direktanbindungen, Poolgeschäfte usw. sind nicht berührt. Auch für weitere Geschäfte, die Sie mit Kunden machen, die ursprünglich z.B. über einen Onlineabschluss gewonnen wurden besteht keinerlei Ausschließlichkeit. Sie bleiben unabhängig!
Welche Unterlagen werden benötigt?
Zunächst benötigt die VVH GmbH die vom BAFin zur Zusammenarbeit zwischen Maklern geforderten Unterlagen. Dies sind Kopien (gerne auch per Fax) von:
- Vermittlerregistrierung IHK alleine oder:
- Gewerbeanmeldung
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Gewerbezentralregisterauskunft
- Für Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH): Handelsregisterauszug
Da die VVH GmbH keinerlei Stornoreserven einbehält und alle Courtagen sofort ausbezahlt, benötigen wir bei Kapitalgesellschaften die in Ihren Unterlagen beigefügte Bürgschaftserklärung im Original unterschrieben. Dies ist notwendig, um allen Maklerkollegen auf Dauer die finanzielle Stabilität von der VVH GmbH und damit Ihren Courtageanspruch zu sichern.
Außerdem benötigt die VVH GmbH eine Kopie Ihrer Vermögensschadenshaftpflicht. Die Vermögensschadenshaftpflicht ist unverzichtbar, weil die Zusammenarbeit unter Maklern jedem Kunden auch für Fehler eines Maklerpartners einen direkten Haftungsanspruch gegen jeden am Umsatz beteiligten Makler ermöglicht. Dieser Haftungsanspruch ist in der Höhe unbegrenzt und damit für jeden Pool ein unkalkulierbares Risiko, dass jeden mit einem Pool kooperierenden Makler in seinen Courtageansprüchen gefährdet. Mit der Sicherung durch die Vermögensschadenshaftpflicht schützen wir daher nicht nur die VVH GmbH sondern alle Maklerpartner.
Was passiert, wenn ich noch nicht alle Unterlagen zusammen habe?
Für den Beginn der Zusammenarbeit reicht die gefaxte & gegengezeichnete Kooperationsvereinbarung.
Sie können alle anderen Unterlagen später nachreichen. Bis alle Unterlagen vollständig sind, werden Ihre Courtagen für Sie auf einem Konto gesichert verwahrt. Sobald alle Unterlagen vollständig sind, werden Ihre Courtagen zur Überweisung freigegeben.
Wie regelt sich meine Courtage?
Ihre Courtage ergibt sich aus unseren Courtagelisten. Zu Beginn der Zusammenarbeit werden wir an Sie nach der ersten Liste ca. 60% unserer Courtagen an Sie weitergeben.
Die genaue Höhe in Prozent oder Promille finden Sie in unserem System nach der Registrierung.
Wenn Sie mehr als ein paar Verträge mit uns abwickeln, erhöhen wir Bestandswirksam in Absprache mit Ihnen die Courtagen.
Lassen Sie uns darüber sprechen! Entscheidend ist, dass die Geschäfte für beide Seiten erträglich sein sollten!