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Bauhelfer leben gefährlich


Unfallschutz am Bau - Freunde, ans Werk!

Sie sind beim Hausbau für jeden Bauherren eine unschätzbare Hilfe: Freunde, Verwandte und Bekannte. Doch viele Bauherren wissen nicht, dass sie ihre freiwilligen Helfer bei der zuständigen Bau-Berufsgenossenschaft anmelden und gegen Unfälle versichern müssen. Vergisst der Bauherr die Anmeldung, drohen hohe Bußgelder. Für die freiwilligen Helfer hat der Staat jedoch vorgesorgt. Sie genießen selbst dann den gesetzlichen Versicherungsschutz, wenn der Bauherr sie nicht angemeldet hat. FINANZtest erklärt, wie die gesetzliche Versicherung für Bauhelfer funktioniert und was die Absicherung kostet.

Helfer automatisch versichert
Freiwillige Bauhelfer leben oft gefährlich: Auf privaten Baustellen ist die Unfallhäufigkeit immerhin mehr als doppelt so hoch als in der gewerblichen Wirtschaft. Immerhin: Die Helfer sind automatisch über die zuständige Bau-Berufsgenossenschaft unfallversichert. Das gilt selbst dann, wenn der Bauherr seine Helfer bei der Genossenschaft nicht angemeldet hat - vor dem Bau eigentlich die Pflicht eines jeden Bauherren. Wer seine Helfer nicht meldet, muss daher mit einer saftigen Geldstrafe bis zu 5.000 Mark rechnen.

Genaue Buchführung
Doch die Anmeldung allein reicht noch nicht aus. Der Bauherr muss zudem über die geleisteten Arbeitsstunden seiner Helfer Buch führen. Denn der Versicherungsbetrag richtet sich nicht nach der Anzahl der Helfer, sondern nach den insgesamt von allen Helfern geleisteten Arbeitsstunden. Dabei gilt: Werden insgesamt nur 39 Arbeitsstunden fällig, muss noch nichts gezahlt werden. Bei mehr Arbeitsstunden muss der Bauherr jedoch von der ersten Stunde an - je nach Genossenschaft und Bundesland - zwischen 2,36 und 3,21 Mark je Stunde für den Versicherungsschutz zahlen.

Regressforderungen bei Unfall
Die Bau-Berufsgenossenschaft verlangt jedoch noch mehr: Wie ein gewerblicher Unternehmer, muss auch der Bauherr auf seiner Baustelle für genügend Sicherheit sorgen. Dazu gehört eine Schutzausrüstung (Schutzhelm, sichere Arbeitsschuhe) für die Helfer und eine geeignete Absturzsicherung. Vernachlässigt der Häuslebauer dies, kann die Berufsgenossenschaft bei einem Unfall Regressforderungen stellen. Doch auch die Helfer können anderen Schäden zufügen. Beispiel: Ein Ziegel fällt dem Helfer beim Dachdecken aus der Hand und auf ein fremdes Auto. Damit auch Schäden dieser Art gedeckt sind, muss der Häuslebauer zusätzlich eine private Bauherren-Haftpflichtversicherung abschließen.

Schummeln ausgeschlossen
Ein Entkommen aus den Zahlungen an die gesetzliche Unfallversicherung ist kaum möglich. Auch nicht durch den Abschluss einer privaten Unfallversicherung. Zudem informiert das Bauamt die Baugenossenschaften stets über sämtliche Bauvorhaben. Selbst bei Angabe der geleisteten Arbeitsstunden ist das Schummeln schwer: Unplausible Angaben ziehen meist eine amtliche Schätzung nach sich. Bei falschen Aussagen droht dem Bauherren dann eine Nachzahlung plus Bußgeld.

Tipps:
- Anmeldung. Innerhalb einer Woche nach Beginn der Bauarbeiten müssen Sie die Bau-Berufsgenossenschaft über die Tätigkeit und die geplanten Einsatzzeiten der Bauhelfer informieren.
- Vorschriften. Als Bauherr müssen Sie die Vorschriften zur Unfallverhütung einhalten. Diese können kostenlos bei den Bau-Berufsgenossenschaften angefordert werden.
- Unfall. Innerhalb von drei Tagen müssen Sie Arbeits- und Wegeunfälle Ihrer Bauhelfer der Berufsgenossenschaft melden, wenn die Unfälle eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen zur Folge haben.
Die Unfallanzeige muss auf einem gesonderten Vordruck gemacht werden, den Sie bei der Genossenschaft und im Schreibwarenhandel bekommen.
- Leistungen. Die Berufsgenossenschaft übernimmt bei einem Unfall die Kosten für Heilbehandlung, berufsfördernde soziale Leistungen und Kosten bei Pflegebedürftigkeit.
Ist nach einem Unfall die Erwerbsfähigkeit gemindert, zahlt die Genossenschaft eine Verletztenrente.
- Tod. Setzen Sie sich unverzüglich mit der Bau-Berufsgenossenschaft in Verbindung, wenn mehr als drei Personen auf Ihrer Baustelle verletzt werden oder ein Unfall tödlich endet.
- Hilfe. Informationen biete die Bau-Berufsgenossenschaft Hannover in der kostenlosen Broschüre "Gut gerüstet?".
- Privatversicherung. Sie müssen als Bauherr immer in die gesetzliche Unfallversicherung einzahlen. Ein privater Unfallschutz für Bauhelfer ist daher unnötig. Auch eine Gruppenunfallversicherung lohnt sich nicht.

Angebot der VHV

Der Beitrag je Bauhelfer beträgt 25,40 EUR netto.

Sollte nur die Bauhelfer-Unfallversicherung (1 Versicherungssparte) abgeschlossen werden, müssen mindestens zwei Bauhelfer versichert werden.

Wenn der Versicherungsnehmer noch weitere Verträge im Rahmen der VHV Pro Bau Versicherung abschließt, besteht auch die Möglichkeit die Bauhelfer-Unfallversicherung anzunehmen, wenn es nur einen Bauhelfer gibt.

Die Anzahl der Bauhelfer richtet sich danach, wieviele Bauhelfer sich maximal gleichzeitig auf dem Versicherungsgrundstück befinden. Der Bauherr selbst muß mitgezählt werden.

Die Versicherungssummen je Bauhelfer:

25.000,- EUR Invalidität
13.000,- EUR Tod
2.500,- EUR Bergungskosten

Eine Abweichung bei den genannten Summen ist nicht möglich.