Bürgschafts-ABC
A - B
| Ablösung | Austausch von Bürgschaftsurkunden beim Auftraggeber |
| Abnahme | Entgegennahme des hergestellten Werkes als Erfüllung und Billigung als vertragsgemäße Leistungserfüllung, wird in der Regel in einem Abnahmeprotokoll festgehalten |
| Anspruchsteller | Bürgschaftsgläubiger, i.d.R. der Auftraggeber beim Werkvertrag |
| Anzahlungsbürgschaft | Sicherheit für den Auftraggeber für geleistete An- oder Vorauszahlungen - etwa zur Abdeckung der Kosten für die Materialbeschaffung |
| Auftragssumme | Vertraglich vereinbartes Entgelt für die Werkleistung |
| Ausbuchung | Entlastung des Bürgschafts-Obligos, erfolgt nach Rückgabe der Bürgschaft oder Vorlage einer Enthaftungserklärung des Bürgschafts-Gläubigers |
| Ausführungsbürgschaft | Sicherheit für die Einhaltung der vom Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber übernommenen vertraglichen Verpflichtungen während der Ausführungsphase bis zur (Gebrauchs-) Abnahme des Gewerkes |
| Ausschöpfung des Limits | Der aktuell in Anspruch genommene Bürgschaftskredit |
| Avalkredit | Bürgschaftskredit bei Banken |
| Bauhandwerkersicherungsgesetz | Regelung gemäß § 648a BGB; daraufhin gestellte Bürgschaften dienen dem Auftragnehmer zur Absicherung der Werklohnforderung aus dem Vertrag |
| Befristete Bürgschaft | Bürgschaft mit einem bestimmten Ablaufdatum |
| Bietungsbürgschaft | Sicherheit zur Einhaltung der Angebotskonditionen im Falle der Auftragserteilung |
| Bürge | Verpflichteter aus einem Bürgschaftsvertrag, durch
den er für die Verbindlichkeiten des Schuldners (Auftragnehmers)
gegenüber dem Gläubiger (Auftraggeber) einzustehen hat (§ 765 BGB) Mehr... |
| Bürgschaft/Bürgschaftserklärung | Erklärung des Bürgen, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Schuldners einzustehen |
| Bürgschaftsauftrag | Schriftliche Anforderung einer einzelnen Bürgschaft durch den KTV-plus Kunden bei R+V |
| Bürgschaftsgläubige | Anspruchsberechtigter aus einer Bürgschaft (siehe Gläubiger) |
| Bürgschaftskredit | Kreditvertrag zwischen R+V und KTV-plus Kunden zur Übernahme von Bürgschaften (siehe Avalkredit) |
| Bürgschaftslimit | Höhe des vereinbarten Bürgschaftsrahmens, innerhalb dessen Bürgschaften angefordert werden können |
| Bürgschaftsobligo | Aktuelle Ausschöpfung des Bürgschaftslimits; Gesamtbetrag der für ein Bürgschaftslimit ausgestellten Bürgschaften |
| Bürgschaftssumme | In der Bürgschaft genannter Betrag der Zahlungsverpflichtung |
| EFB-Sich-Formular | Bürgschaftssondertext, der von öffentlichen Auftraggebern vorgegeben wird |
| Einzelstück | Bürgschaftssumme pro Auftrag/Objekt (siehe Stückelung) |
| Enthaftungserklärung | Formlose, schriftliche Erklärung des Bürgschaftsgläubigers, den Bürgen nicht mehr in Anspruch zu nehmen |
| Faksimile-Unterschrift | Maschinell erzeugte Unterschrift (getreue Nachbildung einer Vorlage) |
| Feststellungsklage | Die Feststellungsklage dient der Feststellung, ob ein Rechtsverhältnis besteht oder nicht besteht |
| Finanzbürgschaft | Bürgschaft, die der Absicherung einer Verpflichtung zur Zahlung eines Geldbetrages (z.B. aus Kaufvertrag) dient |
| Garantie | Selbständiges, abstraktes Zahlungsversprechen, das nicht vom Bestehen einer vertraglichen Verpflichtung (Hauptschuldverhältnis) abhängig ist |
| Genehmigungsvorbehalt | Vorbehalt des Bürgen, bestimmte Bürgschaftstexte abzulehnen oder nur mit Änderungen zu akzeptieren |
| Gewährleistungsbürgschaft | Bürgschaft zur Absicherung von Gewährleistungsansprüchen des Auftraggebers. Die Bürgschaftssumme beträgt i.d.R. 3 bis 5% der Auftragssumme. Die Dauer der Gewährleistung ist nach § 13 Ziff. 4 VOB auf 2 Jahre bzw. nach § 638 BGB auf 5 Jahre befristet. |
| Gläubiger | Dem Gläubiger steht ein Anspruch auf Leistung oder Zahlung gegen den Schuldner zu |
| Globalbürgschaft | Eine Globalbürgschaft dient dem Auftraggeber (Bürgschaftsgläubiger) zur Absicherung mehrerer Werkverträge (siehe Hauptschuldverhältnis) |
| Hauptschuldner | Der Auftragnehmer im Hauptschuldverhältnis |
| Hauptschuldverhältnis | Das die Bürgschaftsübernahme auslösende Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer |
| Höchstbetragsbürgschaft | Bürgschaften werden auf einen bestimmten Betrag ausgestellt, um das Risiko für den Bürgen der Höhe nach zu begrenzen. Die Bürgschaftssumme umfasst damit auch Zinsen, Kosten und Schadenersatz. |
| Inanspruchnahme einer Bürgschaft | Aufforderung des Bürgschaftsgläubigers an den Bürgen, Zahlung aus der Bürgschaft zu leisten |
| Insolvenz | Zahlungsunfähigkeit im Sinne der Insolvenzordnung |
| Insolvenzverwalter | Vom Insolvenzgericht eingesetzter Verwalter über das Vermögen des zahlungsunfähigen Unternehmens |
| Kautionsversicherung | Geschäftsbereich der Kreditversicherer, bei dem Bürgschaftskredite vergeben werden |
| Limit | (siehe Bürgschaftslimit) |
| Mängelgewährleistungsbürgschaft | Siehe Gewährleistungsbürgschaft |
| Normbürgschaft | Blanko Bürgschaftsurkunde zum Selbstausfüllen |
| Obligo | siehe Bürgschaftsobligo |
| Prozessbürgschaft | Dient der Absicherung eines gerichtlich zuerkannten Anspruchs einschließlich der Prozesskosten, solange das Urteil vorläufig vollstreckbar, aber noch nicht rechtskräftig ist |
| Regress | Rückgriff des Bürgen beim Hauptschuldner, nachdem er aus einer Bürgschaft geleistet hat |
| Rekultivierungsbürgschaft | Dient der Absicherung von Ansprüchen aus Rekultivierungsmaßnahmen, in der Regel mit langen Laufzeiten |
| Rückbürgschaft | Siehe Firmenrückbürgschaft |
| Schlussrechnung | Endgültige Inrechnungstellung des Entgeltes für die gesamte Werkleistung |
| Sicherheitseinbehalt | Prozentualer Anteil der Summe der Schlussrechnung, den der Auftraggeber zur Absicherung etwaiger nachvertraglicher Ansprüche, z.B. aus Gewährleistung, einbehält |
| Sondertexte | Vom Auftraggeber vorgegebene Bürgschaftstexte |
| Stückelung | Vertraglich vereinbarte, maximal mögliche Bürgschaftssumme pro Auftrag/Objekt |
| Unbefristete Bürgschaft | Ohne festes Ablaufdatum ausgestellte Bürgschaft |
| Vertragserfüllungsbürgschaft | Sicherheit gegenüber dem Auftraggeber für die ordnungsgemäße Erfüllung des Werkvertrages |
| Verwendungsnachweis | Liste zur Erfassung der ausgegebenen Normbürgschaften; gleichzeitig Bestellschein für neue Normbürgschaften |
| VOB | Verdingungsordnung für Bauleistungen: Teil A regelt die Vergabe von Bauleistungen, Teil B enthält die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen |
| Werkleistung | Im Werkvertrag vereinbarte Leistung des Auftragnehmers Mehr... |
| Werkvertrag | Gegenseitiger Vertrag, durch den der Unternehmer (= Auftragnehmer) zur Herstellung eines Werks, der Besteller (= Auftraggeber) zur Bezahlung der vereinbarten Vergütung (Werklohn) verpflichtet wird (§§ 631 ff BGB) |
| Zahlung auf erstes Anfordern | Klausel in der Bürgschaft, nach der der Bürge bereits dann zahlen muss, wenn der Gläubiger behauptet, einen Anspruch aus der Bürgschaft zu haben, ohne dass er diesen nachweisen muss |