Der Weg zur Arbeit, die Reise in den Familienurlaub oder die Spritztour am Wochenende: Ein Auto garantiert Ihre Mobilität. Um diese Mobilität sicher genießen zu können, brauchen Sie eine starke Kfz-Versicherung.
Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung für jeden Fahrzeughalter. Der Fahrzeughalter ist gemäß §1 Pflichtversicherungsgesetz verpflichtet, für entsprechenden Versicherungsschutz im Umfang der Mindestdeckungssummen nach §4 Pflichtversicherungsgesetz zu sorgen. Ausnahmen sind in §2 PflVG geregelt.
Es werden folgende Schadenarten über die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung abgedeckt:
Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung ersetzt auch Ansprüche, die aus der Betriebsgefahr (verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung) entstehen.
Die Teilkaskoversicherung bildet die Grunddeckung für Ihr Fahrzeug. Sie sichert Sie gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust Ihres eigenen Autos durch z. B. Brand, Diebstahl, Elementarschäden und Glasbruch ab.
Über die Teilkaskoversicherung hinaus können Sie eine Vollkaskoversicherung abschließen, die Ihren Versicherungsschutz abrundet. Sie beinhaltet über die Leistungen der Teilkasko hinaus auch Schäden am eigenen Auto bei Unfall oder die mut- und böswillige Beschädigung durch fremde Personen (Vandalismus).
Schutzbrief
Die Schutzbriefleistung bietet Ihnen europaweit rund um die Uhr Hilfe und finanziellen Schutz bei einer Panne, einem Unfall, Diebstahl oder Totalschaden, Erkrankung oder Verletzung mitfahrender Personen.
Fahrerschutz
Im Falle eines selbst verschuldeten Unfalls sind Personenschäden des Fahrers nicht versichert. Der Fahrerschutz schließt diese Versicherungslücke.
Rabattschutz
Mit dem Rabattschutz wird die Rückstufung Ihres Vertrages nach einem Schaden verhindert. Pro Versicherungsjahr wird ein belastender Schaden behandelt, als sei er nicht passiert.
Auslandschutz
Die Versicherungssummen in anderen Ländern reichen oft nicht aus, um den entstandenen Schaden bei unverschuldeten Unfällen zu ersetzen. Der Auslandschutz sichert eine Entschädigung nach deutschem Recht.
GAP-Deckung auch für kreditfinanzierte Pkw
Bei einem Diebstahl oder Totalschaden eines geleasten oder kreditfinanzierten Pkw kommt es oft vor, dass die Restforderung über dem Wiederbeschaffungswert liegt, der von der Kaskoversicherung ersetzt wird. Die GAP-Deckung übernimmt dieses Risiko aus dem Finanzierungs-/Leasingvertrag.
Es gibt noch viele weitere mögliche Leistungen, wie Werkstattbindung und Verkehrsrechtsschutz. Wenn Sie Fragen haben, lassen Sie sich einfach beraten.
Mit dem Europäischen Unfallbericht können Sie, wenn Sie im Ausland einen Unfall haben, unkompliziert den Unfallhergang und die Schäden am Auto aufnehmen – auch über Sprachbarrieren hinweg. Den Unfallbericht gibt es in elf Sprachen: Englisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch, Ungarisch und Russisch. Den Europäischen Unfallbericht können wir bei Ihrer Kfz-Versicherung anfordern.
Die eVB-Nummer wird für folgende Situationen benötigt:
Nutzen Sie einfach das Formular "EVB-anfordern" unter dem Menüpunkt Service.
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