VVH GmbH

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ESG-Transparenzverordnung

Informationen zur Nachhaltigkeit

Einleitung

Die VVH GmbH ist seit 1999 als Versicherungsmakler bundesweit tätig.

Wir beraten Privat- und Geschäftskunden objektiv in allen Fragen Ihrer Absicherung und bieten individuelle Lösungen an.

Die VVH GmbH bietet in Ihrer unabhängigen Beratung auch Produkte zur Altersvorsorge an, hierzu zählen insbesondere Finanzprodukte.

Finanzprodukte sind Kapitallebens- und Rentenversicherungen und Fondsrentenversicherungen.

Nachhaltigkeitsfragen spielen in allen Bereichen eine immer größere Rolle. Als Versicherungsmakler sind wir Finanzberater im Sinne der Transparenzverordnung des europäischen Parlaments.

Wir informieren mit diesem Dokument darüber, wie die VVH GmbH bei der Vermittlung und Beratung zu Finanzanlage- und/oder Versicherungsanlageprodukte mit dem Thema Nachhaltigkeit umgeht.

 

Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten 

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

 

Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?

  • Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
  • Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
  • Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

 

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)

Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt.

Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden nicht angeboten.

Im Rahmen der Beratung wird gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten.

Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Um die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken vorzunehmen, nutzt die VVH GmbH u.a. zusätzliche Informationen von Dienstleistern, Verbänden oder Organisationen, die sich auf die Beurteilung dieser Risiken spezialisiert haben. Grundsätzlich wird auch in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken eine möglichst breite Streuung (Diversifizierung) der Anlage in Finanzprodukte oder ggf. auch innerhalb eines Finanzproduktes empfohlen.

 

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf 

Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)

Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes.

(Zurzeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Anbieter lediglich bedingt erfolgen.)

 

Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von 

Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)

Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird nicht von den jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.
 

Vorvertragliche Information zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im 

Beratungsprozess (Art. 6 TVO)

Bei der Beratung zu Finanzprodukten werden Nachhaltigkeitsrisiken einbezogen, indem die Angebote am Markt auch diesbezüglich beobachtet werden. Bei der Produktauswahl wird geprüft, ob Anbieter Nachhaltigkeitsrisiken aus Sicht des Finanzberaters in angemessener Art und Weise berücksichtigen. Berücksichtigt der Anbieter Nachhaltigkeitsrisiken nach Einschätzung des Finanzberaters nicht in angemessener Art und Weise, wird keine Empfehlung ausgesprochen. Es erfolgt ein Hinweis, wenn es dadurch zu einer Einschränkung der Auswahl bei den Finanzprodukten kommt. Trotz der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich der Eintritt von Nachhaltigkeitsrisiken negativ auf die Rendite des Finanzproduktes auswirkt.

 

Offenlegung zu weitergehenden ökologischen und sozialen Merkmalen

Mit den angebotenen Finanzprodukten verfolgt die VVH GmbH nicht den Zweck, ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten zu fördern. Vielmehr fokussiert sich die VVH GmbH darauf, den Bedarf Ihrer Kunden nach Versicherungsschutz und Ihr Absicherungsinteresse zu decken.

Für die Fondsrenten Produkte achtet die VVH GmbH darauf, bei der Auswahl einen oder mehrere Fonds anzubieten, die auf nachhaltige Wirtschaftsaktivität ausgerichtet sind.

Bei Produkten mit klassischer Kapitalanlage erfolgt die Anlage im sogenannten Sicherungsvermögen. Obwohl bei der Zusammenstellung der Vermögenswerte im Sicherungsvermögen die oben dargestellten Kapitalanlagengrundsätze zu Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt werden, kann das Sicherungsvermögen auch Vermögenswerte beinhalten, die weitergehende Anforderungen an nachhaltige Kapitalanlagen nicht erfüllt.