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Krankenver­sicherung – wer kann sich jetzt privat ver­sichern?

Zum Jahreswechsel wird die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung (GKV) erneut angehoben. Von 66.150 Euro (2025) auf dann 69.750 Euro. Für freiwillig gesetzlich Versicherte erhöht sich damit ihr Krankenkassenbeitrag, ohne dass sich die Leistungen spürbar verbessern. Diese Anhebung liefert wieder einen guten Anlass, um zu prüfen, ob ein Wechsel in die private Kranken­ver­si­che­rung (PKV) möglich und sinnvoll ist.

Wer darf sich privat krankenver­sichern?
Angestellte
Angestellte dürfen in die PKV wechseln, wenn ihr Einkommen über der Versicherungspflichtgrenzeliegt. Diese Schwelle liegt für das Jahr 2026 bei 77.400 Euro Jahresverdienst. Wer mehr verdient kann in die PKV wechseln und sich eine bessere Gesundheitsversorgung sichern.

Selbstständige und Freiberufler
Sie haben grundsätzlich immer die Wahl zwischen freiwilliger GKV und PKV. Auch hier gilt für freiwillig gesetzlich Versicherte: PKV-Wechsel prüfen, da er für Selbstständige und Freiberufler unabhängig vom Einkommen möglich ist. Der PKV-Beitrag richtet sich nach Tarif, Alter und Gesundheitszustand.

Beamte
Beamte erhalten Beihilfe ihres Dienstherrn und zahlen meist nur 50 Prozent über eine private Beihilfeversicherung. Dadurch ist die PKV in den meisten Fällen deutlich leistungsstärker und gleichzeitig günstiger als die freiwillige GKV.

Studierende
Zu Beginn des Studiums können sie sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen und in die PKV wechseln. Nach dem Studium entscheidet der Karriereweg über die weitere Versicherungsform.

Welche Vorteile eine PKV bietet
Private Kranken­ver­si­che­rungen bieten in der Regel:

  • bessere ambulante und stationäre Leistungen
  • freie Arzt- und Klinikwahl
  • kürzere Wartezeiten bei Fachärzten
  • Erstattung für innovative Behandlungsmethoden
  • umfangreichen Schutz bei Zahnersatz, Hilfsmitteln und alternativen Verfahren

Für viele Versicherte bedeutet das: ein Versorgungskomfort, der in der GKV so nicht mehr vorgesehen ist.

Wie bleiben PKV-Beiträge im Alter stabil?
Ein häufiges Vorurteil: „PKV wird im Alter unbezahlbar.“ In der Praxis können Beiträge jedoch über verschiedene Mechanismen stabil gehalten werden:

  • Altersrückstellungen: Ein Teil des Beitrags wird angespart, um spätere Kostensteigerungen abzufedern.
  • Beitragsentlastungstarife: Freiwillige Zusatzzahlungen, die später die Monatsbeiträge senken.
  • Optionstarife: Sie ermöglichen Leistungsanpassungen ohne erneute Gesundheitsprüfung – wertvoll bei geänderten Lebenssituationen.
  • Wechsel innerhalb des PKV-Tarifsystems: Gesetzlich geregelt, oft mit spürbarer Beitragsentlastung im Alter. 

Was, wenn der Wechsel nicht möglich ist?
Nicht alle erfüllen die Voraussetzungen für die PKV. Für sie bieten private Zusatzversicherungen – z.B. für Zahn, Krankenhaus oder ambulante Leistungen – die Möglichkeit, den gesetzlichen Schutz gezielt zu erweitern. So ist auch „gesetzlich versichert, aber privat versorgt“ möglich.

Fazit
Mit der erneuten Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze zum Jahresauftakt steigen die Kosten für freiwillig gesetzlich Versicherte weiter. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann über die PKV hochwertige Leistungen und eine bessere Gesundheitsversorgung erhalten.




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