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 Krankenversicherung | VVH GmbH | Versicherungsmakler Hannover

Die verschiedenen Gesundheitsreformen brachten den gesetzlichen Versicherten Leistungseinschränkungen der unterschiedlichsten Art. Diese beziehen sich auf Eigenbeteiligungen bzw. Zuzahlungen u.a. im Arzneimittelbereich, bei den Brillen, bei Zahnersatz, der Kieferorthopädie, bei Klinikaufenthalten bis hin zu stationären Vorsorge – und Rehabilitationsmaßnahmen.

Die folgende Übersicht stellt einige wesentliche Deckungslücken dar:

  • Zahnersatz - je nach durchgeführter regelmäßiger Prophylaxe wird nur ein Festzschuss in Höhe von 50-65 % der Kosten im Rahmen der Regelversorgung gewährt
  • Arznei– und Verbandmittel -  pro Arznei– und Verbandmittel  zahlen Sie 10% des Abgabepreises, mind.5 Euro, max. 10 Euro, jedoch nicht mehr als die Kosten des Mittel selbst
  • Krankenhausaufenthalt -  Unterbringung im Mehrbettzimmer, Behandlung erfolgt durch den diensthabenden Arzt, Zuzahlung pro Tag 10 EURO, max. 28 Tage
  • Brille und Heilpraktiker - die Kosten werden nicht übernommen
  • Krankentagegeld - ab der 7. Woche einer Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie ca. nur noch ca. 77,5 % des Nettoeinkommens als Krankengeld von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung

Um die vorstehenden Lücken zu schließen, können wir Ihnen als Maklerunternehmen die Produkte fast aller deutschen Krankenversicherer bieten.


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