Die verschiedenen Gesundheitsreformen brachten den gesetzlichen Versicherten Leistungseinschränkungen der unterschiedlichsten Art. Diese beziehen sich auf Eigenbeteiligungen bzw. Zuzahlungen u.a. im Arzneimittelbereich, bei den Brillen, bei Zahnersatz, der Kieferorthopädie, bei Klinikaufenthalten bis hin zu stationären Vorsorge – und Rehabilitationsmaßnahmen.
Die folgende Übersicht stellt einige wesentliche Deckungslücken dar:
Um die vorstehenden Lücken zu schließen, können wir Ihnen als Maklerunternehmen die Produkte fast aller deutschen Krankenversicherer bieten.