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D & O Versicherung

D & O - Managerprotect

GewerbeversicherungEines der komplexesten Probleme im Geschäftsleben ist heutzutage die ständig steigende Haftung und Inanspruchnahme der Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane von Kapitalgesellschaften, aber auch von Privatunternehmen, Vereinen und Stiftungen etc.

 


In Ausübung seiner beruflichen Tätigkeiten ist der Geschäftsführer oder Vorstand bzw. der Aufsichtsrat bei fast jeder zu treffenden Entscheidung mit persönlichen und beruflichen Risiken konfrontiert. Diese Entscheidungen werden oft von Aktionären, Banken, Gesellschaftern, Kunden, Mitarbeitern und sogar durch Wettbewerber einer genauen Prüfung unterzogen. Dies alles geschieht vor dem Hintergrund komplexer nationaler und internationaler Rechtsprechung.

 

Nie war ein Abschluss so einfach und unkompliziert! Wenn alle Risikofragen positiv beantwortet werden, kann die Prämie aus dem Modell entnommen werden. Falls nicht führen wir eine individuelle Risikoprüfung für Sie durch.

Die wichtigsten Aussagen / Fragen

Organinteressen

Vorstände und Geschäftsführer haften bei Pflichtverletzungen persönlich und unbeschränkt mit Ihrem Privatvermögen. Ein weiterer Grund für den Abschluss einer D&O Versicherung ist, dass Führungsverantwortliche, welche ihre Obliegenheiten verletzen, gegenüber der Gesellschaft solidarisch für den entstandenen Schaden haften. Dies wird auch Gesamtschuldnerische Haftung genannt. Außerdem muss im Schadenfall das Organ den Entlastungsbeweis führen. Dies führt oft zu Problemen, da nach Entlassung kein Zugriff auf Akten/Dokumente, Notizen und Daten besteht.

Unternehmensinteressen

Nicht nur die Organe profitieren von einer D&O Absicherung, sondern auch das Unternehmen. Die D&O Versicherung schütz durch eine angemessene Deckungssumme das Geschäftsvermögen. Außerdem schützt die D&O Versicherung vor Imageschäden, da sich oft außergerichtlich geneigt werden kann. Als letzten Punkt möchten wir noch betonen, dass hierdurch die Handlungsfähigkeit der Organe bestärkt wird, denn man lindert die Angst zu handeln und vermeidet interne Streitigkeiten.

Vor welchem unternehmerischen Fehlern schützt die D&O-Manager-Haftpflicht

Dem Manager obliegt eine "Sorgfaltspflicht" gegenüber seinem Unternehmen. So muss er unangemessene Risiken vermeiden und wichtige geschäftliche Entscheidungen sorgfältig vorbereiten. Man sollte meinen, dass man dieses Verhalten mit einem gewissen Selbstverständnis von einem Manager erwarten kann. Führt man sich jedoch die Komplexität vor Augen, mit der so manche unternehmerische Entscheidung verbunden ist, erscheinen diese Obliegenheiten in einem anderen Licht. Die folgenden Beispiele sollen zeigen, wie schnell man als Verantwortlicher für Sorgfaltspflichtverletzungen belangt werden kann.

 

Beispiel "Personal": Der Manager stellt einen neuen Mitarbeiter für die Buchhaltung ein. Dieser veruntreut eine sechsstellige Summe. Es stellt sich heraus, dass der Mitarbeiter schon wegen Veruntreuung verurteilt wurde - der Manager, so der Vorwurf des Unternehmens, hätte die Bewerbungsunterlagen des Mitarbeiters genauer prüfen müssen. Die D&O-Manager-Haftpflicht deckt den Schaden.

Beispiel "IT": Die Arbeitscomputer des Unternehmens sind veraltet, ein neues System muss her. Der zuständige Manager, der selbst kein IT-Fachmann ist, lässt sich falsch beraten und kauft überteuerte und unnötige Soft- und Hardware ein. Das Unternehmen verlangt von ihm die überflüssigen Ausgaben zurück. Auch für diesen Schaden kommt die D&O-Manager-Haftpflicht auf.

 

Persönliche D&O-Versicherung

Neben der D&O-Versicherung für Unternehmen sollte die indiviDUAL D&O-Versicherung zur wichtigsten persönlichen Absicherung für Organmitglieder gehören. Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichts- und Beiräte  treffen täglich Entscheidungen mit einem hohen Risiko für das Unternehmen, den Verein oder andere Institutionen. Manager sind mit einer indiviDUAL D&O-Police vor finanziellen Folgen der persönlichen Haftung geschützt. Dieser Schutz bezieht sich sowohl auf die Innenhaftung – die Haftung gegenüber dem eigenen Unternehmen -  als auch auf die Außenhaftung, die sich auf Ansprüche durch Dritte bezieht (z.B. Insolvenzverwalter, Finanzbehörden oder Sozialversicherungsträger). Im Versicherungsfall steht dem Organmitglied die (eigene) Versicherungssumme für den persönlichen Schutz zur Verfügung.

Vorteile der persönlichen D&O-Versicherung

  • Der Versicherungsnehmer vermeidet das Risiko, im Schadenfall durch Verbrauch der Versicherungssumme durch andere Mitversicherte ohne Versicherungsschutz dazustehen.
  • Der Versicherungsnehmer bestimmt stets selbst über seinen passgenauen Versicherungsschutz.
  • Der Versicherungsnehmer hat jederzeit Zugriff auf seinen Vertrag und kennt die aktuellen Vertragsbedingungen.
  • Der Versicherungsnehmer kann sich im Schadenfall auf den Beistand und Deckungsschutz des von ihm selbst gewählten Versicherers verlassen.
  • Der Versicherungsnehmer benötigt (als Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied) keine separate D&O-Selbstbehaltsversicherung mehr.