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Veranstaltungshaftpflichtversicherung|VVH GmbH

Veranstaltungshaftpflicht

Veranstaltungshaftpflicht | VVH GmbH | Versicherungsmakler Hannover

Grundsätzlich haftet jeder Ausrichter von Veranstaltungen für Schäden und Unfälle, die im Rahmen der Veranstaltung entstehen.

Eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung ist deshalb unverzichtbar für jeden Veranstalter, beispielsweise für den nächsten Laternenumzug, für das Schützenfest, das anstehende Sportfest oder die Geburtstagsfeier!

Vertragsgegenstand

Versichert sind die Abwehr unberechtigter und die Leistung berechtigter gesetzlicher Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts gegen den Versicherungsnehmer, die sich im Zusammenhang mit dem versicherten Risiko ergeben.

Mitversicherte Veranstaltungsnebenrisiken

Mitversichert gilt die gesetzliche Haftpflicht insbesondere

  • aus dem Auf- und Abbau von zur Veranstaltung erforderlichen Einrichtungen, Technik und dergleichen
  • aus Verkehrssicherungspflichten im Hinblick auf Veranstaltungen
  • aus Bewachung und Sicherung der Veranstaltung
  • aus der Beauftragung fremder Unternehmen mit der Ausführung von Aufgaben/Arbeiten im Interesse des Veranstalters
  • aus Werbeveranstaltungen, dem Vorhandensein von Werbeeinrichtungen

Deckungserweiterungen

  • Beschädigung, Vernichtung und Abhandenkommen von Belegschafthabe
  • Mietsachschäden an Gebäude / Räumlichkeiten durch Brand, Explosion, Leitungs- und Abwasser
  • Erweiterte Mietsachschadendeckung bei Veranstaltungen
  • Schlüsselschäden
  • Aufstellen / Betrieb von Verkaufsbuden / Gastronomieständen

Veranstaltungshaftplficht

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