Wer fremde Vermögensinteressen wahrnimmt und zum Beispiel beratend oder begutachtend für andere tätig wird, trifft täglich viele Entscheidungen. Ein Fehler kann schnell weitreichende Konsequenzen haben und ein Vermögen kosten – Ihr Vermögen.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Absicherung für Unternehmen und Freiberufler, die beratend tätig sind oder fremde Vermögensinteressen wahrnehmen. Sie bietet Versicherungsschutz, wenn Sie einen finanziellen Schaden verursacht haben.
Wenn Sie als Unternehmer oder Freiberufler begutachtende, beratende, vollstreckende, prüfende, verwaltende oder beurkundete Tätigkeiten ausüben, brauchen Sie eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
Es ist hierbei irrelevant, ob Sie ein eigenes Unternehmen führen oder nebenberuflich tätig sind. Auch bei ehrenamtlichen Tätigkeiten haften Sie für Schäden, die Dritten durch Ihren Fehler entstehen.
Für viele freie Berufe ist die Versicherung gesetzlich vorgeschrieben.
Ein echter oder auch reiner Vermögensschaden ist ein Schaden, der weder durch einen vorangegangenen Personen- noch durch einen Sachschaden enstanden ist.
Versicherungsschutz für Vermittler nach §34c-i GewO berechnen.