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W & I / Warranty & Indemnity

W&I-Versicherung (Warranty & Indemnity)

Blockchain, Personen, Hände Schütteln

Warranty & Indemnity Versicherung als Instrument beim Unternehmenskauf. 

Eine W&I-Versicherung (Warranty & Indemnity) gilt als die bedeutende Transaktionsversicherung. Denn bei M&A (Mergers and Acquisitions)-Transaktionen sichern Sie unbekannte Risiken ab, die sowohl für den Käufer, als auch für den Verkäufer zum erheblichen finanziellen Nachteil werden können.

Bestandteile von Unter­neh­mens­kaufverträgen stellen Regelungen zur Haf­tungs­beschränkung des Verkäufers gegenüber dem Erwerber dar. Der Verkäufer versucht seine Haftung insgesamt kalkulierbar zu machen und zu begrenzen. Der Käufer wird in der Regel versuchen, sämtliche Un­si­cher­heiten in Bezug auf den Transaktions­ge­gen­stand umfassend abzusichern. Hierbei ist eine W&I Versicherung von großem Vorteil.

Der Verkäufer übernimmt in diesem Zusammenhang Garantien, z.B. zu Eigen­tums­verhältnissen hinsichtlich der wesentlichen Vermögensgegenstände, gesellschaftsrechtlichen Verhältnissen, oder bzgl. des Bestandes bestehender Verträge. Verletzt der Verkäufer Garantien, steht dem Käufer grundsätzlich zunächst als Rechtsfolge ein Anspruch auf Wiedergutmachung der vereinbarten Grundlage zu. Erst wenn eine (Wieder-)Herstellung des Zustandes nicht erfolgt oder nicht möglich ist, entsteht ein Anspruch auf Schadensersatz in Geld.

Die wichtigsten Aussagen / Fragen

Welche Unterlagen benötigen wir für ein Angebot?

  • Teaser, Informationsmemorandum oder Website des Targets
  • Kaufvertrags-/ oder Garantiekatalogentwurf
  • Informationen zum angedachten Haftungsregime unter dem Kaufvertrag (de minimis, Basket/Threshold der Verkäuferhaftung etc.).
  • Angaben zu involvierten Parteien und Beratern
  • Mietverträge, Laufzeiten

Die wichtigsten Begriffe erklärt

DE-MINIMIS-KLAUSELN

Mit einer De-minimis-Klausel wird eine Wesen­tlich­keitsgrenze vereinbart. Erst wenn diese Gren­ze, die durch einen festgelegten Betrag festgesetzt wird, überschritten wird, kann der Käufer gegen­über dem Verkäufer Schadenersatzansprüche we­gen Garantieverletzungen geltend machen. Dies schützt den Verkäufer vor der Geltendmachung vieler geringfügiger Schadenersatzansprüche und eine Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten.
 

BASKET-KLAUSELN

Im Zusammenhang mit De-minimis-Klauseln wer­den oftmals sog. Baskets vereinbart. Dabei werden alle Schadenansprüche gesammelt und werden erst dann ersetzt, wenn eine vereinbarte Grenze erreicht ist (Threshold).Man unterscheidet hier in zwei Arten des Thresholds:  der Freibetrag und die Freigrenze. Bei der Vereinbarung eines Freibetrages (auch deductible basket genannt) können nur Ansprüche geltend gemacht, die über diesen Betrag hinaus­gehen (excess only). Bei der Freigrenze (auch tipping basket genannt) können nur nach überschreiten des vereinbarten Betrages sämtliche Ansprüche aus dem Korb geltend gemacht werden (first dollar).
 

CAP-LIABILITY KLAUSEL

Die Cap Liability-Klausel setzt eine Obergrenze des Betrages fest, die sog. Haftungs­höchst­grenze, bis zu dieser Summe der Verkäufer maximal haftet (Cap). Das Cap wird hinsicht­lich bestimmter Garantien, wie z.B. Inhaberschaft über die Anteile oder Belastungsfreiheit (Title Guarantee) auf den Kaufpreis (Purchase Price) bezogen. Bei vorsätzlichem Handeln ist der volle Anspruch zu erstatten.